Nie wieder Termine oder Fristen bei der Lohnabrechnung verpassen - mit uns kein Problem!
Wann müssen Sie 2021 die Beitragsnachweise abgeben und zu welchem Zeitpunkt sind die Beiträge fällig? In unserer Tabelle finden Sie alle Termine auf einen Blick.
Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Auch den 24. und den 31. Dezember lassen Sie unberücksichtigt.
Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die Krankenkasse am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die Krankenkasse Ihre Beitragsschuld. Sind später Korrekturen notwendig, kann das für beide Seiten zu Mehraufwand führen.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Kalender:
